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Versorgung mit Depotgeräten


Manche Hilfsmittel werden aus KFA Beständen (über unsere Depots) bereitgestellt.


Eine Vorbewilligung bei der KFA ist jeweils erforderlich.


  • Antidekubitusmatratze - Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich, der Dekubitusgrad III oder höher muss bestehen und eine Fotodokumentation muss bei der Einreichung zur Chefärztlichen Vorbewilligung beigelegt werden.
  • Badewannenlifte - Eine ärztliche Verordnung, mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.
  • Patientenlifte - Eine ärztliche Verordnung, mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.
  • Pflegebett - Die Pflegestufe V oder höher muss bestehen und eine ärztliche Verordnung mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.
  • Rollstuhl - Eine ärztliche Verordnung, mit Diagnose ist zur Chefärztlichen Vorbewilligung erforderlich.