Außerhalb des Leistungsrechts der Gratiszahnspange stellen festsitzende Kieferregulierungen keine Vertragsleistung der KFA dar und können nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit bezuschusst werden:
- Festsitzende Zahnspangen nach dem 18. Lebensjahr bei IOTN-Grad 3, 4 oder 5
- Festsitzende Zahnspangen vor dem 18. Lebensjahr ab IOTN-Grad 2
In Ihrem eigenen Interesse (Sicherheit hinsichtlich der Kostenübernahme) ersuchen wir um die Einholung einer Bewilligung vor Behandlungsbeginn!