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Abnehmbare Behandlung


Diese Behandlungsform für Kinder stellt eine Vertragsleistung der KFA dar. Ihr Vertragszahnbehandler verordnet die abnehmbare Kieferregulierung. Reichen Sie diese Verordnung vor Beginn der Behandlung bei der KFA zur Bewilligung ein.

Bei abnehmbaren Kieferregulierungen ist ein Behandlungsbeitrag in der Höhe von 30 % der tarifmäßigen Kosten vorgesehen.

Steht Ihr Zahnbehandler in keinem Vertragsverhältnis mit der KFA, können Sie die bezahlte Honorarnote mit einer eventuell zuvor erteilten Bewilligung zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz einreichen.

Aligner-Behandlungen 

Die Aligner-Therapie ist eine kieferorthopädische Behandlung für Jugendliche und Erwachsene. Diese kann erst nach Behandlungsabschluss, mit vorgelegten Anfangs- und Endunterlagen chefärztlich bewilligt und bezuschusst werden. Dafür muss ein Mindesterfolg gegeben sein. Dieser beträgt zumindest 70 % des sogenannten PAR-Formular (PDF, 384 KB).