Bewilligung
Jeder abnehmbare Zahnersatz ist bewilligungspflichtig. Ihr Zahnbehandler verordnet Ihnen den notwendigen Zahnersatz. Reichen Sie diese Verordnung bei der KFA zur Bewilligung ein.
Die Tragedauer sowohl eines abnehmbaren als auch eines festsitzenden Zahnersatzes beträgt sechs Jahre. Eine Bewilligung oder ein Kostenersatz vor Ablauf dieser Tragedauer ist nur mit besonderer medizinischer Begründung und einem Panoramaröntgen möglich.
Kostenersatz
Ist Ihr Zahnbehandler kein Vertragspartner der KFA, können Sie nach erbrachter Leistung die bezahlte Honorarnote mit einer eventuell zuvor eingeholten Bewilligung bei der KFA zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz einreichen.
Behandlungsbeitrag
Bei einem Sofortzahnersatz, einer Kunststoffprothese und einer Metallgerüstprothese beträgt der Behandlungsbeitrag jeweils 20% der tarifmäßigen Kosten.