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Kinderbetreuungsgeld


Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung gewährt wird.

Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ist auch von den Mitgliedern und den anspruchsberechtigten Angehörigen der KFA bei der wohnortzuständigen Gesundheitskasse einzubringen.

Hinsichtlich der Krankenversicherung tritt während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes keine Änderung ein. Sie bleibt, unabhängig von der gewählten Variante des Kinderbetreuungsgeldes, bis zum 2. Geburtstag des Kindes aufrecht

Für nähere Information zum Kinderbetreuungsgeld dürfen wir Sie auf die  Homepage des Bundeskanzleramtes verweisen.