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Medizinische Hauskrankenpflege


Die medizinische Hauskrankenpflege bietet den Erkrankten die Möglichkeit – anstatt in einer Krankenanstalt – in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung versorgt und gepflegt zu werden. 


Die Kosten der medizinischen Hauskrankenpflege werden von der KFA nur übernommen, wenn die Pflege

  • auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht
  • durch freiberufliche oder im Rahmen von Einrichtungen, die medizinische Hauskrankenpflege betreiben, tätige diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern bzw. diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger erbracht wird.


Werden die Leistungen von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester bzw. von einem diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger in Anspruch genommen, die bzw. der in keinem Vertragsverhältnis zur KFA steht, so erhalten Sie – nachdem Sie die erbrachte Leistung zuerst selbst bezahlt haben – einen tarifmäßigen Rückersatz der Ihnen erwachsenen Kosten.

Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen, wie z.B. die Verabreichung von Injektionen, Sondenernährung oder Verbandswechsel. Die Grundpflege, wie z.B. Haut- oder Zahnpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Erkrankten, fällt nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege.

Die Kosten einer länger als vier Wochen dauernden medizinischen Hauskrankenpflege werden nur nach Maßgabe einer vorher einzuholenden Bewilligung von der KFA übernommen, wenn und solange es die Art der Krankheit erfordert.