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Gesundheitsvorsorge Aktiv, Kur und Rehabilitation


Gesundheitsvorsorge Aktiv, Kur und Rehabilitation

Neben den Kur- und Rehabilitationsaufenthalten steht unseren Mitgliedern als neues Versorgungsangebot ab sofort die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) an mehreren Standorten zur Verfügung.

Im Vergleich zu einem Kuraufenthalt zeichnet sich die GVA vor allem durch einen erhöhten Anteil von aktiven Therapieformen aus. Die GVA wird modular angeboten.

Das Basismodul bezieht sich auf Bewegungstherapien, Kraft- bzw. Ausdauertraining, sowie Entspannungstherapien. Ein weiteres Angebot ist das Modul Bewegungstherapie, welches sich für Personen eignet, die bereits regelmäßig in Bewegung sind. Durch das Modul Bewegungsmotivation sollen Menschen, welche lieber passiv an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, dazu motiviert werden, selbst in Bewegung zu bleiben. Entspannungs- und Selbstschutzmechanismen werden im Modul Mentale Gesundheit erlernt, welches die psychische Belastung im Alltag vermeiden bzw. verbessern soll.

Ein detaillierter, individuell auf die Bedürfnisse zugeschnittener Plan wird vor Ort von der Einrichtung auf Basis des erhobenen Anamnesebogens erstellt.

Die GVA dauert drei Wochen und zielt auf die Aufrechterhaltung der Gesundheit zur Vermeidung von Rehabilitations- und Pflegebedürftigkeit, die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, sowie die Behebung und Verbesserung von indikationsbezogenen Funktionseinschränkungen ab.

Die GVA unterliegt – analog dem Kur- und  Rehabilitationsaufenthalt – der chefärztlichen Bewilligungspflicht. Ebenso ist eine Kostenbeteiligung (Parteienbeitrag) vorgesehen. 

Kuraufenthalt 

Die Aufgaben der Kurbehandlung (sogenannte erweiterte Heilfürsorge) haben sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich geändert. Heute wird in zeitgemäßen Einrichtungen durch den Einsatz von spezialisierten Behandlungs- und Beratungsteams alles unternommen, um rechtzeitig eine ungünstige Lebensweise zu beeinflussen oder verlorengegangene Fähigkeiten wiederherzustellen. Bei einer Kurbehandlung handelt es sich um eine intensive, ergänzende Behandlung, das heißt, dass eine derartige Maßnahme nur nach Einleitung bzw. Durchführung einer anderweitigen Therapie geboten ist. 


In Betracht kommt der Aufenthalt ausschließlich in einer
Vertragseinrichtung der KFA (Kuranstalt, Heilbad).

 

Gemäß Krankenordnung idgF. können Kuraufenthalte als freiwillige Leistung - gegen Kostenbeteiligung - übernommen werden, sofern nicht andere Einrichtungen (z.B.: Pensionsversicherungsträger) für die Erbringung dieser Leistung zuständig sind. In Betracht kommt der Aufenthalt in einer Vertragseinrichtung der KFA (Kuranstalt, Heilbad). Für diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch! Gegen die Ablehnung eines diesbezüglichen Antrags ist kein Rechtsmittel zulässig.

  • Wie beantrage ich eine Kur?
  • Voraussetzung für eine Kur ist eine ausführliche medizinische Begründung inklusive aktueller fachärztlicher Befunde.
  • Welche Zuzahlungen habe ich zu leisten?
     
  • Kurmittelzuschuss
    Es können auch Zuschüsse zu den Kosten für physikalische Therapien in einer Kuranstalt geleistet werden. Dafür muss zuerst um eine Bewilligung beim Chefärztlichen Dienst der KFA angesucht werden. Für diese Bewilligung brauchen Sie eine entsprechende Verordnung Ihrer behandelnden Ärztin/Ihres behandelnden Arztes. Der Aufenthalt, der mindestens 14 Tage dauern muss, ist selbst zu bezahlen. Auch die verordneten und vorher vom chefärztlichen Dienst der KFA bewilligten physikalischen Therapien sind vorerst selbst zu bezahlen. Die Rechnung über die absolvierten physikalischen Therapien (mindestens 10) kann dann bei der KFA mit dem Ersuchen um Rückerstattung eingereicht werden. Die Therapien werden zum KFA-Tarif berechnet. Pro Tag kann jedoch für die Therapie maximal € 13,08 rückvergütet werden.

  • Kurkostenzuschuss
    Bei einem selbst bezahlten Kuraufenthalt kann ein Kurzuschuss beantragt werden.
    Lassen Sie im Antragsformular den medizinischen Teil von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, vor Antritt der Kur ausfüllen. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular per Fax oder Post an die KFA. Dieser Antrag muss dann chefärztlich bewilligt werden. Ihr Kuraufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern und mindestens 10 physikalische Therapien müssen absolviert werden. Nach Ihrem Kuraufenthalt, der selbst zu bezahlen ist, können Sie den Zuschuss beatragen. Dazu übermitteln Sie bitte per Fax oder Post die Aufenthaltsbestätigung, den Nachweis über die absolvierten physikalischen Therapien und ihre Bankverbindung. Es kann dann von der KFA ein Betrag von € 13,08 pro Tag Zuschuss gewährt werden.

Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation

Von der KFA werden im Anschluss an eine Krankenbehandlung nach pflichtgemäßem Ermessen Maßnahmen der Rehabilitation gewährt. Diese Maßnahmen sollen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder die Folgen der Krankheit erleichtern.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um die Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen; die Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln; die Gewährung ärztlicher Hilfe sowie die Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen. 

Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Rehabilitationsaufenthalte werden in allen Indikationen – ausgenommen psychiatrische Rehabilitation -  für die Dauer von drei Wochen bewilligt. In medizinisch begründeten Fällen werden Verlängerungen direkt vom Rehabilitationszentrum an die KFA gestellt.

Eine Bewilligung des Chefärztlichen Dienstes der KFA ist für sechs Monate gültig.


Gerne können Sie uns aber auch unter unserer E-Mail Adresse kurabteilung@kfawien.at  kontaktieren.