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Pflegefreistellung


Auch die Bediensteten der Gemeinde Wien und der Bank Austria AG haben die Möglichkeit, die sogenannte „Familienhospizkarenz“ zum Zweck der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen oder zum Zweck der Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden schwersterkrankten Kindes gegen Entfall der Bezüge in Anspruch zu nehmen. Hinsichtlich der Voraussetzungen zur Gewährung der Pflegefreistellung gegen Entfall der Bezüge ersuchen wir Sie, sich an Ihre Dienststelle zu wenden.

Während der Dauer dieser Pflegefreistellung bleibt die Mitgliedschaft zur Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien grundsätzlich aufrecht, allerdings werden nur Sachleistungen (z.B. kein Krankengeld) erbracht. 

Von den Mitgliedern der KFA sind während dieser Zeit keine Beiträge zur Krankenfürsorge zu leisten.