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Unfallversicherung/Unfallfürsorge


Die Aufgaben der Unfallversicherung bzw. der Unfallfürsorge im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden für die Mitglieder der KFA von folgenden Sozialversicherungen bzw. Dienstgeberinnen/Dienstgebern übernommen: 

  • Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien wird der Versicherungsschutz nach einem Dienstunfall oder einer Berufskrankheit gemäß Unfallfürsorgegesetz 1967 - UFG 1967 von der Stadt Wien gewährt. 

  • Die Vertragsbediensteten der Stadt Wien, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde, sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) unfallversichert.