
KFA - Krankenfürsorgeanstalt
der Bediensteten der Stadt Wien
Schlesingerplatz 5, A-1080 Wien
Tel.: 01 / 40436...-0
Fax: 01 / 40436-99-46863
Sanatorium Hera
Löblichgasse 10
A -1090 Wien
Tel.: 01 / )313-50-0
Fax: 01 / 313-50-45-712
E-Mail: verwaltung@hera.co.at
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Kurheim Habsburgerhof
Kaiserhofstraße 18
A - 5640 Bad Gastein
Tel.: 06434-2561
Fax: 06434-256170
E-Mail: verwaltung@habsburgerhof.at
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Nach unseren Satzungen übernimmt die KFA - ohne zusätzliche Beitragsleistung - die Krankenfürsorge insbesondere für folgende Personen, sofern sie nicht bereits in einer gesetzlichen Pflichtversicherung krankenversichert sind. Für weitere Informationen wird auf die Bestimmungen der Satzungen (§ 6) verwiesen. Sie können uns auch unter einreichstelle@kfa.co.at kontaktieren.
sofern das Mitglied zum Unterhalt verpflichtet ist und kein(e) Ehefrau(mann) aus einer späteren Ehe die Anspruchsberechtigung erwirbt.
gelten grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr als Angehörige
sofern sie gegenüber dem Mitglied unterhaltsberechtigt sind
sofern sie gegenüber dem Mitglied unterhaltsberechtigt sind und - bei einem männlichen Mitglied - wenn seine Vaterschaft durch Urteil oder Anerkenntnis festgestellt ist (§ 163 ABGB),
sofern sie mit dem Mitglied ständig im gemeinsamen Haushalt leben oder sich nur vorübergehend oder wegen schulmäßiger (beruflicher) Ausbildung außerhalb des gemeinsamen Haushaltes aufhalten und vom Mitglied überwiegend erhalten werden.
sofern sie mit dem Mitglied ständig im gemeinsamen Haushalt leben oder sich nur vorübergehend oder wegen schulmäßiger (beruflicher) Ausbildung außerhalb des gemeinsamen Haushaltes aufhalten und vom Mitglied unentgeltlich verpflegt werden oder das Pflegeverhältnis auf einer behördlichen Bewilligung beruht.
gelten über das 18. Lebensjahr hinaus als Angehörige, wenn und solange
Personen, die mit dem Mitglied seit mindestens acht Monaten im gemeinsamen Haushalt leben, können den Angehörigen gleichgestellt werden, wenn sie die in den Satzungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Die Angehörigen sind der KFA unter Anschluss der entsprechenden Nachweise (z.B.: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.) zu melden. Im Intranet der Stadt Wien wird auf der Seite der MA 2 ein diesbezügliches Anmeldeformular zur Verfügung gestellt.
Nach Einlangen dieser Anzeige bei der KFA werden - bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung – Arzthilfe- und Zahnbehandlungsscheine automatisch zugesandt.