
KFA - Krankenfürsorgeanstalt
der Bediensteten der Stadt Wien
Schlesingerplatz 5, A-1080 Wien
Tel.: 01 / 40436...-0
Fax: 01 / 40436-99-46863
Sanatorium Hera
Löblichgasse 10
A -1090 Wien
Tel.: 01 / )313-50-0
Fax: 01 / 313-50-45-712
E-Mail: verwaltung@hera.co.at
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Kurheim Habsburgerhof
Kaiserhofstraße 18
A - 5640 Bad Gastein
Tel.: 06434-2561
Fax: 06434-256170
E-Mail: verwaltung@habsburgerhof.at
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Von der KFA können Kur- und Erholungsaufenthalte als freiwillige Leistungen - gegen Kostenbeteiligung - übernommen werden, sofern nicht andere Einrichtungen (z.B.: Pensionsversicherungsträger) für die Erbringung dieser Leistung zuständig sind. Bei einer Kurbehandlung handelt es sich um eine intensive ergänzende Behandlung, das heißt, dass eine derartige Maßnahme nur nach Einleitung bzw. Durchführung einer anderweitigen Therapie geboten ist.
Die Bewilligung eines Kur- und Erholungsaufenthaltes kann ausschließlich nur erteilt werden, wenn der ärztlich begründete Antrag vor Inanspruchnahme dieser Leistung gestellt wird und eine medizinische Befürwortung durch den chefärztlichen Dienst der KFA erfolgt. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.
In Betracht kommen
Darüber hinaus können Zuschüsse zu den Kosten für einen Aufenthalt in einer Kuranstalt oder in einem Kurort geleistet werden.
Von der KFA werden im Anschluss an eine Krankenbehandlung nach pflichtgemäßen Ermessen Maßnahmen der Rehabilitation gewährt. Diese Maßnahmen sollen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder die Folgen der Krankheit erleichtern.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich im wesentlichen um
Gerne können Sie uns aber auch unter unserer E-mail Adresse kurabteilung@kfa.co.at kontaktieren.