
KFA - Krankenfürsorgeanstalt
der Bediensteten der Stadt Wien
Schlesingerplatz 5, A-1080 Wien
Tel.: 01 / 40436...-0
Fax: 01 / 40436-99-46863
Sanatorium Hera
Löblichgasse 10
A -1090 Wien
Tel.: 01 / )313-50-0
Fax: 01 / 313-50-45-712
E-Mail: verwaltung@hera.co.at
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Kurheim Habsburgerhof
Kaiserhofstraße 18
A - 5640 Bad Gastein
Tel.: 06434-2561
Fax: 06434-256170
E-Mail: verwaltung@habsburgerhof.at
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Das sind Behelfe, die zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes beitragen (z. B. elastische Binden, orthopädische Schuheinlagen, Brillen).
Darunter versteht man Apparate, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle und sonstige Produkte, die geeignet sind,
Heilbehelfe und Hilfsmittel werden ausschließlich über ärztliche Verordnung in ausreichender und zweckentsprechender Ausführung durch Fachbetriebe (z. B. Bandagisten, Optiker, Orthopädieschuhmacher) abgegeben, die größtenteils mit der KFA in einem Vertragsverhältnis stehen.
Sowohl für Heilbehelfe als auch für Hilfsmittel ist vom Mitglied bzw. vom anspruchberechtigten Angehörigen grundsätzlich eine Kostenbeteiligung vorgesehen. Die Kostenübernahme durch die KFA erfolgt bis zu einer in der Krankenordnung der KFA festgesetzten Höhe.
Vom Kostenanteil sind befreit:
Für bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel ist eine Mindestgebrauchsdauer vorgesehen. Dies bedeutet, dass eine vorzeitige Erneuerung vor Ablauf dieser Frist nur bei besonderer Begründung möglich ist.
Bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel (Krankenfahrstühle, Sauerstoffgeräte usw.) werden von der KFA bzw. von den Vertragspartnern nur leihweise zur Verfügung gestellt.