
KFA - Krankenfürsorgeanstalt
der Bediensteten der Stadt Wien
Schlesingerplatz 5, A-1080 Wien
Tel.: 01 / 40436...-0
Fax: 01 / 40436-99-46863
Sanatorium Hera
Löblichgasse 10
A -1090 Wien
Tel.: 01 / )313-50-0
Fax: 01 / 313-50-45-712
E-Mail: verwaltung@hera.co.at
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Kurheim Habsburgerhof
Kaiserhofstraße 18
A - 5640 Bad Gastein
Tel.: 06434-2561
Fax: 06434-256170
E-Mail: verwaltung@habsburgerhof.at
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Den Mitgliedern der KFA und den anspruchsberechtigten Angehörigen steht die private Krankenanstalt der KFA, das Sanatorium Hera, ohne Aufpreis zur Verfügung. Bei dieser Krankenanstalt handelt es sich um ein auf höchstem medizinischen Niveau ausgestattetes, modernes Privatkrankenhaus mit dem Ambiente eines Sanatoriums. Sie können die Leistungen der hochqualifizierten Ärzte der Krankenanstalt in Anspruch nehmen und haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Behandlung durch einen nicht angestellten Arzt des Hauses (Belegarzt) durchführen zu lassen.
Für nähere Informationen dürfen wir Sie auf die Homepage des Sanatoriums Hera verweisen.
Die KFA gewährt die notwendige Anstaltspflege in der allgemeinen Gebührenklasse einer Krankenanstalt. Wird ein Mitglied oder dessen Angehöriger in einem öffentliche Krankenhaus in dieser Gebührenklasse verpflegt, werden die Kosten
von der KFA übernommen.
Der direkt an die jeweilige Krankenanstalt gemäß Krankenanstaltengesetz zu zahlende Spitalskostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt bzw. im Sanatorium Hera dient als Beitrag zu den Verpflegungskosten. Dieser Beitrag darf von den Krankenanstalten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben werden.
Außer dieser Kostenbeteiligung erwachsen unseren Mitgliedern und den anspruchsberechtigten Angehörigen keine zusätzlichen Kosten.
Besonders sozial schutzbedürftige Personen, sowie Frauen, die sich auf Grund der Mutterschaft und Geburt in Anstaltspflege befinden, sind von diesem Beitrag befreit.
Werden unsere Mitglieder auf eigenen Wunsch in der Sonderklasse verpflegt, ist das Krankenhaus berechtigt, alle angefallenen Nebengebühren und den Differenzbetrag von der allgemeinen Gebührenklasse auf die Sonderklasse in Rechnung zu stellen. Diese Kosten sind vom Mitglied bzw. von einer bestehenden privaten Krankenversicherung zu bezahlen. Ein Rückersatz durch die KFA ist nicht möglich.
Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in einer Krankenanstalt als Begleitperson (Begleitung der Mutter bei kleinen Patienten auf einer Kinderstation oder die Begleitung durch eine andere Kontaktperson) können von der KFA nicht übernommen werden. Spezielle Fragen über die Höhe der Pflegegebühren für eine Begleitperson, bzw. die Möglichkeit der Unterbringung einer Begleitperson, richten Sie bitte direkt an die betreffende Krankenanstalt.
Vor Antritt einer Auslandsreise in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes soll man sich schon im eigenen Interesse den sogenannten "Urlaubskrankenschein" - E111/A von der KFA ausstellen lassen.
"Urlaubskrankenscheine" können Sie persönlich, telefonisch, postalisch oder (Bestellseite) unter Angabe
bestellen.
Die Leistungen können ab 1.7.2004 direkt beim Leistungserbringer (Vertragsarzt, Vertragsspital etc. des örtlichen Versicherungsträgers) – also ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Versicherungsträger - in Anspruch genommen werden.
Die anfallenden Kosten der Anstaltspflege müssen vom Mitglied oder vom anspruchsberechtigten Angehörigen selbst bezahlt werden. Bei der KFA kann dann ein satzungsmäßiger Kostenersatz beantragt werden. Die Rückerstattung erfolgt in Höhe der Kosten, die die KFA für eine gleichwertige Anstaltspflege in Wien übernommen hätte.
Wollen Sie eine geplante Behandlung in einem ausländischen Krankenhaus durchführen lassen, weil eine gleichwertige Behandlung in Österreich nicht oder nicht zeitgerecht möglich ist, so setzen Sie sich bitte vor Inanspruchnahme dieser Leistung mit der KFA in Verbindung.