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Festsitzende Behandlung


Außerhalb des Leistungsrechts der Gratiszahnspange stellen festsitzende Kieferregulierungen keine Vertragsleistung der KFA dar und können nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit bezuschusst werden:

  • Festsitzende Zahnspangen nach dem 18. Lebensjahr bei IOTN-Grad 3, 4 oder 5
  • Festsitzende Zahnspangen vor dem 18. Lebensjahr ab IOTN-Grad 2


In Ihrem eigenen Interesse (Sicherheit hinsichtlich der Kostenübernahme) ersuchen wir um die Einholung einer Bewilligung vor Behandlungsbeginn!