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Diabetikerversorgung/Heilnahrung


Diabetikerversorgung

Für Patienten mit Diabetes (Typ I und Typ II) werden nach ärztlicher Verordnung Geräte, Blutzucker-Teststreifen und anderes Zubehör wie Lanzetten durch den jeweiligen Vertragspartner der KFA direkt nach Hause geliefert.

Bei der 1. Bestellung dieser Artikel bei der KFA ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Nach Vorlage dieser Verordnung wird ihre Bestellung an den zuständigen Vertragspartner weitergeleitet. Dieser übernimmt die Zustellung an die von Ihnen angegebene Adresse.

Ab der 2. Bestellung stellt die KFA ab dem 1. Quartal 2021 den Bestellvorgang für Ihren Diabetikerbedarf auf ein besseres Service um. Die Umstellung betrifft Teststreifen, Lanzetten, Pen-Nadeln und Sensoren.

Dazu verwenden wir Ihre letzte bei uns eingelangte Verordnung. Diese Verordnung wird dann als sogenannte “Dauerbestellung“ herangezogen. Solange diese Verordnung gleich bleibt sind keine weiteren Folgeverordnungen mehr notwendig und Sie bekommen halbjährlich Ihren Diabetikerbedarf – je nach Firma unterschiedlich - automatisch zugeschickt:

  • Abbott Sensoren, Freestyle Teststreifen und Lancetten - mit Bestellschein
  • Dexcom Sensoren – mit nächstem Anspruch
  • Lifescan One Touch Testreifen und Lancetten – halbjährlich
  • Medtrust Wellion Teststreifen, Lancetten und Nadeln - halbjährlich
  • Wutschka Contour Teststreifen und Lancetten – halbjährlich
  • Ypsomed MyLife Teststreifen, Lancetten und Nadeln– halbjährlich
  • Braun Alkopads – halbjährlich
  • Drott Fora Teststreifen und Lancetten – halbjährlich
  • Meditrax Glucomen, Glucoject Teststreifen, Lancetten und Nadeln – halbjährlich
  • Roche AccuChek Teststreifen, Lancetten und Nadeln - halbjährlich


Wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass

  • bei jeglicher Änderung Ihrer Therapie, einer Produktumstellung oder einer Änderung der Anzahl der Blutzucker-Teststreifen, wir eine neue ärztliche Verordnung mit Begründung der Änderung benötigen um Ihre korrekte Versorgung weiter gewährleisten zu können.

Aus organisatorischen Gründen müssen wir Sie leider auch davon in Kenntnis setzen, dass das Depot für die Abholung der Blutzucker-Produkte in der KFA aufgelassen wurde.

Heilnahrung: Sondennahrung, Trinknahrung und Aufbaunahrung 

Bei der Heilnahrung werden zwei verschiedenen Formen unterschieden:

  • Enterale Ernährung bedeutet Ernährung über den Magendarmtrakt mit speziellen Nährstofflösungen. Hiezu zählen Sondennahrung, Trinknahrung, Ergänzungsnahrung (bilanzierte Aufbaunahrung). Bei Produkten der enteralen Ernährung handelt es sich um nicht-  apothekengebunde, bewilligungspflichtige Heilmittel. 
    Eine Kostenübernahme für Sondennahrung kann erfolgen, wenn eine Nahrungszufuhr über den Mund nicht oder nicht ausreichend möglich ist und die Kriterien für die Krankenbehandlung erfüllt sind. 
    Eine Kostenübernahme für Trinknahrung kann erfolgen, wenn eine Nahrungszufuhr über den Mund (vorübergehend) nicht oder nicht ausreichend möglich ist, die Patientin/der Patient jedoch schlucken kann und die Kriterien für die Krankenbehandlung erfüllt sind. Sie stellt eine Überbrückungsmaßnahme bis zum Eintreten einer Verbesserung der Grundkrankheit dar.
    • Voraussetzung für den Bezug der Heilnahrung ist:
      Die Ausstellung eines Rezeptes oder eines Verordnungsscheines durch das Spital oder die niedergelassene Ärztin/den niedergelassenen Arzt und die Bewilligung durch den Chefärztlichen Dienst der KFA. Auf dem Rezept oder der Verordnung kann die Heilnahrung und allenfalls erforderliches Zubehör, wie Überleitungsgeräte u.Ä. bis zu einem Monatsbedarf angegeben sein.
    • Zustellung: Nach Bewilligung der verordneten Heilnahrungsprodukte werden diese so rasch als möglich kostenlos von der Lieferfirma an die gewünschte Adresse geliefert. Von der Übermittlung des Rezeptes bzw. der Verordnung bis zur tatsächlichen Bestellung ist rund eine Woche einzuplanen, da es im Bewilligungsprozess und Bestellvorgang zu Verzögerungen, insbesondere zwischen Feiertagen kommen kann.
      Da es sich bei Produkten der enteralen Ernährung um Heilmittel handelt, wird pro Packungseinheit die Rezeptgebühr in der jeweils geltenden Höhe direkt vom Lieferanten eingehoben, sofern Anspruchsberechtigte davon nicht befreit sind (siehe Rezeptgebührenbefreiung). Für das medizinische Zubehör (z.B. Überleitgerät) ist keine Rezeptgebühr zu entrichten.

 

  • Parenterale Ernährung 
    wird bei Patientinnen und Patienten eingesetzt, für die eine Ernährung über den Magendarmtrakt nicht mehr möglich ist. Die Nährstoffe werden dabei mittels Infusionen direkt in die Blutbahn verabreicht. Dabei handelt es sich um sterile Lösungen, die intravenös verabreicht werden, und der für die Verabreichung erforderlichen Technik, wie Verlängerungen, Kanülen, Verschlusskonusse etc.
    •  Voraussetzung für den Bezug der parenteralen Ernährung:
      Ausstellung einer Verordnung durch das Spital oder die niedergelassene Ärztin/den niedergelassenen Arzt (hierfür gibt es vorgedruckte Verordnungsblätter, jeweils eines für die Lösungen und eines für die Technik). Anschließend muss die Verordnung vom chefärztlichen Dienst der KFA bewilligt werden. Da es sich bei diesen Patientinnen/Patienten durchwegs um schwerkranke Personen handelt, die vor kurzem aus der stationären Pflege eines Krankenhauses entlassen wurden, übernehmen die Betreuungspersonen der Firmen üblicherweise auch die Einholung der chefärztlichen Bewilligung und die Weiterleitung der Rezepte. Für die Lösungen wird pro Packung eine Rezeptgebühr eingehoben. Die Lösungen sind apothekengebunden.
    • Zustellung:
      Nachdem die Verordnungsblätter bewilligt wurden, wird von den Firmen sowohl die Technik als auch die Lösungen kostenlos an die Wohnadresse der Patientin/des Patienten geliefert.

Ernährungspumpen

Versicherte, die bislang noch keine Ernährungspumpe bezogen haben, müssen diese gemäß den oben beschriebenen Voraussetzungen über die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt bei der KFA bewilligen lassen. 

Diätische Regelernährung („Diätprodukte“) und Nahrungsergänzungsmittel fallen in keinem Fall unter die Leistungspflicht der Krankenversicherung und die Kosten dafür können daher auch nicht rückerstattet werden.