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Rezeptgebühr


Für jedes Heilmittel, das Sie in einer öffentliche Apotheke oder Hausapotheke beziehen, ist eine Rezeptgebühr zu entrichten.  
Die Rezeptgebühr beträgt im Jahr 2024 € 7,10 pro Packungseinheit. Liegen die Kosten des Heilmittels unter der Rezeptgebühr, so müssen Sie das Medikament selbst bezahlen.
Die Rezeptgebühr stellt eine Form der Kostenbeteiligung des Versicherten dar und wird gleich direkt von der Apotheke eingehoben. 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Rezeptgebühr befreit werden (Rezeptgebührenbefreiung).