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Medikament auf Privatrezept


Ein Privatrezept können Sie ohne Vorabbewilligung in der Apotheke einlösen, wenn es sich ausschließlich um Verordnungen aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex (EKO) handelt und die dort angeführten Voraussetzungen für die Verordnung eingehalten werden.

Bei bewilligungspflichtigen Präparaten müssen Sie das Privatrezept im Chefärztlichen Dienst der KFA Wien zur Bewilligung übermitteln (per Fax oder persönlich). Beziehen Sie ein bewilligungspflichtiges Heilmittel auf Privatrezept ohne unsere vorherige Bewilligung direkt in der Apotheke, so müssen Sie die Kosten vorerst selbst tragen.