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Medikament auf Kassenrezept


Öffentliche Apotheken sind berechtigt, Heilmittel auf Kosten der KFA unter der Voraussetzung abzugeben, dass dieses Heilmittel von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt der KFA auf einem Kassenrezept verschrieben wurde und keiner Bewilligung durch die KFA bedarf.

Kassenrezepte können, sofern das verschriebene Medikament keiner Bewilligung durch die KFA bedarf, direkt in einer Apotheke eingelöst werden.


Ein Kassenrezept ist ab Ausstellungsdatum 1 Monat gültig.

Handelt es sich um ein bewilligungspflichtiges Heilmittel, beginnt diese Frist erst mit unserem Bewilligungsdatum zu laufen.