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Befreiung vom Kostenanteil


Vom Kostenanteil sind befreit:

  • Mitglieder bzw. anspruchsberechtigte Angehörige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Mitglieder bzw. anspruchsberechtigte Angehörige, für die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht
  • Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind
  • Personen, für die die Heilbehelfe und Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation abgegeben werden.