Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
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KFA - Krankenfürsorgeanstalt
der Bediensteten der Stadt Wien

Schlesingerplatz 5, A-1080 Wien
Tel.: 01 / 40436...-0
Fax: 01 / 40436-99-46863

Sanatorium Hera
Löblichgasse 10
A -1090 Wien
Tel.: 01 / )313-50-0
Fax: 01 / 313-50-45-712
E-Mail: verwaltung@hera.co.at
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Kurheim Habsburgerhof
Kaiserhofstraße 18
A - 5640 Bad Gastein
Tel.: 06434-2561
Fax: 06434-256170
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Aktuelles
 

Aktuelles -

Rezeptgebührenobergrenze

Auch für KFA - Mitglieder gilt ab 2008 eine Rezeptgebührenobergrenze von 2% des Jahresnettoeinkommens.

Zusätzlich zu der – von der KFA großzügig gehandhabten – Befreiung von Mitgliedern mit geringem Einkommen ist ab 2008 auch eine Rezeptgebührenobergrenze vorgesehen. Diese Obergrenze beträgt 2% des Jahresnettoeinkommens ohne Sonderzahlung und erfolgt automatisch sobald die bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr 2 % des Jahresnettoeinkommens ohne Sonderzahlung erreichen.
Die Befreiung wird ihrem Arzt nach Stecken der e-card in das Lesegerät angezeigt. Dabei wird lediglich die Tatsache der Befreiung für den Arzt sichtbar, genaue Angaben über ihre Einkommenssituation sind nicht ersichtlich. Für die Erreichung der 2 %igen Obergrenze zählen alle bezahlten Rezeptgebühren des Mitgliedes und seiner anspruchsberechtigten Angehörigen.
Die Befreiung erfolgt auch für alle anspruchsberechtigten Angehörigen des Mitgliedes. Für nähere Informationen dürfen wir sie auf die Homepage der www.sozialversicherung.at verweisen.

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